Black Strategie

1. Allgemeines

Für alle Transaktionen zwischen dem Kunden und der Social Media Agentur Black Strategie (im Folgenden „Agentur“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Agentur. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin gültig.

2. Vertragsabschluss

Angebote und Preise der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Kundenauftrags durch die Agentur zustande. Der Kunde bleibt zwei Wochen ab Zugang des Angebots an seinen Auftrag gebunden.

3. Leistung und Honorar

Die Vergütung der Agentur für jede Leistung wird nach Erbringung der vereinbarten Dienstleistung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Agentur kann eine Vorauszahlung zur Deckung der laufenden Kosten verlangen. Der Honoraranspruch entsteht für jede Leistung, auch wenn der Kunde diese nicht umsetzt oder veröffentlicht. Der Kunde übernimmt die Kosten für Auslagen, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen, wie z.B. Reisekosten oder spezielle Versandkosten.

4. Google My Business, Social Media Betreuung & Kampagnenerstellung

Die Agentur übernimmt die Erstellung, Betreuung und Optimierung von Social Media Profilen und Kampagnen, insbesondere Google My Business, Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn und YouTube. Leistungen umfassen die Strategieentwicklung, Themenplanung, Erstellung von Bild- und Textmaterial sowie die Veröffentlichung. Die Agentur behält sich das Recht vor, Entwürfe und Ideen, die nicht genutzt werden, anderweitig zu verwenden.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle von der Agentur erbrachten Leistungen, insbesondere Strategien, Konzepte, Designs, Texte und Bilder, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Der Kunde erhält mit der vollständigen Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und Zeitraum. Änderungen oder Weiterverwendung durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

6. Präsentationen

Die Teilnahme an Präsentationen wird von der Agentur gesondert in Rechnung gestellt. Werden nach einer Präsentation keine Aufträge erteilt, bleiben alle Präsentationsunterlagen Eigentum der Agentur und dürfen vom Kunden nicht weiterverwendet werden.

7. Genehmigung

Der Kunde ist verpflichtet, alle von der Agentur gelieferten Entwürfe, Skizzen und Endversionen zeitnah zu prüfen und freizugeben. Eine Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen widerspricht. Die Agentur haftet nicht für rechtliche Überprüfungen der Wettbewerbsfähigkeit der erstellten Inhalte, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.

8. Termine

Die Agentur bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Sollte es zu Verzögerungen kommen, ist der Kunde verpflichtet, der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu gewähren. Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzögerungen sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend zu machen.

9. Zahlung

Rechnungen der Agentur sind innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr zu verlangen. Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

10. Gewährleistung und Haftung

Der Kunde hat Mängel innerhalb von drei Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Die Agentur haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und übernimmt keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder Verluste. Die Agentur übernimmt keine Haftung für rechtliche Risiken, die sich aus den erstellten Werbemaßnahmen ergeben.

11. Haftung für Social Media Inhalte

Die Agentur erstellt und betreut Social Media Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen, haftet jedoch nicht für rechtliche Verstöße (z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte), die durch die veröffentlichten Inhalte entstehen könnten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die rechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Inhalte sicherzustellen.

12. Anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Für alle Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Kunden wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur in Österreich vereinbart.